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Winterreifen



Gerade der Jahreszeitenwechsel von Herbst zu Winter, und die damit verbundenen Witterungsbedingungen, verwickeln viele Autofahrer mit Sommerreifen jedes Jahr aufs Neue in teilweise tödliche Unfälle. Zwar weisen die Medien immer wieder auf Missstände bei der Bereifung zahlreicher Autos hin, indem sie explizit Winterreifen empfehlen, aber dennoch gibt es immer wieder unbelehrbare Menschen.

Die Unterschiede von Sommerreifen und Winterreifen sind enorm. Vor allem zwei Unterschiede fallen auf: Einerseits kann die Gummimischung der Sommerreifen bei Kälte schnell hart und spröde werden. Die der Winterreifen, vor allem die der modernen thermoelastischen Silica-Reifen, gelten bei starker Kälte hingegen noch als griffig und elastisch. Andererseits sorgt das durch Lamellen gestärkte Profil der Winterreifen für eine erhöhte Oberfläche, wodurch eine bessere Stabilität und mehr Grip entsteht. Bei Winterreifen wird eine Profiltiefe von 4mm empfohlen, das gesetzliche Mindestmaß liegt bei 1,6mm.

Zudem können Autofahrer auch auf sogenannte Ganzjahresreifen zurückgreifen, die einem die Arbeit des Reifenwechsels ersparen. Ganzjahresreifen sind gerade in Ländern mit milden Wintern ein vernünftiger Kompromiss. Allerdings gibt es auch hier Nachteile, denn diese Reifen bedeuten weniger ausgeprägte Leistung im Winter und einen höheren Benzinverbrauch im Sommer.

Die höchste Sicherheit bringen Spikes - vor allem auf vereisten Straßen. Allerdings sind die auf den dafür ausgelegten Reifen angebrachten Metallspitzen, durch die erhöhte Abnutzung der Fahrbahn, in den meisten Teilen Europas verboten.
Die Schneekette hingegen ist erlaubt und wird gerade im Süden von Deutschland oft als Fahrhilfe auf schneebedeckter Straße verwendet. Dabei verhindern die Schneeketten das Durchrutschen der Räder und sorgen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.

Hat man jedoch trotz kalter Jahreszeit Sommerreifen am Auto, sind Probleme vorprogrammiert. Zum einen erhöht sich natürlich die Unfallgefahr und zum anderen besteht seit Mai 2006 laut StVO Winterreifen Pflicht. Dem neuen Gesetz zu Folge hat jeder Halter die Bereifung seines Autos an die Wetterverhältnisse eigenständig anzupassen (§2 Abs. 3aStVO). Gerade bei Unfällen kann eine Nichtbeachtung zum Erlöschen der Kaskoversicherung führen. Aber auch ohne Schaden erinnert ein Bußgeld zwischen 20 - 40 Euro sowie ein Punkt in Flensburg an die Verordnung vom gesetzlich vorgeschriebenen Reifenwechsel.

Da qualitativ hochwertige Winterreifen von renommierten Reifenherstellern wie Dunlop, Pirelli, Fulda, Goodyear oder Hankook mittlerweile recht erschwinglich sind, und im Erstfall sogar tödliche Unfälle verhindern können, sollte jeder pflichtbewusste Autofahrer rechtzeitig über den Kauf von Winterreifen nachdenken.